Zulässige Werbung?

Eine große deutsche Eletrogeräteeinzelhandelsmarktkette macht eine Werbeaktion, bei der man beim Kauf von bestimmten Artikeln 100 Euro zurückbekommt, für jedes Tor, dass die deutsche Fußballnationalmanschaft in einem eventuellen Finale (ohne Elfmeterschießen) schießt. Darüber berichtet die TAZ. Ich bin selbstverständlich kein Experte im Wettbewerbsrecht, aber die Stellungnahme des Bundesverbands der Verbraucherzentralen verwundert mich dann schon:

“Grundsätzlich ist das eine zulässige Werbung”, sagt Kerstin Hoppe vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, “es sei denn, es gibt Beschwerden von Verbrauchern.”

Eine grundsätzlich zulässige Werbung wird also dadurch anzulässig, dass sich ein Verbraucher beschwert? Oder was verstehe ich da nicht?

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