Zulässige Werbung?

Eine große deutsche Eletrogeräteeinzelhandelsmarktkette macht eine Werbeaktion, bei der man beim Kauf von bestimmten Artikeln 100 Euro zurückbekommt, für jedes Tor, dass die deutsche Fußballnationalmanschaft in einem eventuellen Finale (ohne Elfmeterschießen) schießt. Darüber berichtet die TAZ. Ich bin selbstverständlich kein Experte im Wettbewerbsrecht, aber die Stellungnahme des Bundesverbands der Verbraucherzentralen verwundert mich dann schon:

„Grundsätzlich ist das eine zulässige Werbung“, sagt Kerstin Hoppe vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, „es sei denn, es gibt Beschwerden von Verbrauchern.“

Eine grundsätzlich zulässige Werbung wird also dadurch anzulässig, dass sich ein Verbraucher beschwert? Oder was verstehe ich da nicht?

Die Tagesthemen und die deutschen Farben

Allerorten macht man sich über die Tagesthemen lustig, die die Farben der deutschen Flagge in der falschen Reihenfolge einblendet. Natürlich ist das für die Tagesthemen, meines Erachtens das einzig verbliebene halbwegs seriöse Nachrichtenmagazin (immerhin wird im Gegensatz zum „heute Journal“ (dies hier war kein Einzelfall) nicht die Hälfte der Zeit über die deutsche Fußballnationalmannschaft berichtet), extrem peinlich. (Gibt es denn keine Schlussredaktion für die eingeblendeten Bilder?) Aber: Sowas kann – bei einer Sendung, die seit über 30 Jahren fast täglich läuft – schonmal passieren. Was ich viel peinlicher finde, ist wie die Redaktion mit dem Fehler umgeht: In der „ARD-Mediathek“ wurde der Ausschnitt anscheinend einfach rausgeschnitten, bei tagesschau.de wurde kommentarlos korrigiert.

Was ich erwartet hätte: Eine kurze Entschuldigung zu Beginn der nächsten Tagesthemen-Sendung, und Anmerkungen bei den korrigiert ins Internet gestellten Videos. Das wäre den Tagesthemen würdig gewesen. Das Seriösitätsniveau der Tagesthemen ist meines Erachtens gerade gesunken. Nicht durch den Fehler, sondern durch den Umgang damit.

Hessische Studiengebühren vor dem BVerfG?

Spiegel-Online (absichtlich kein Link, s.u.) berichtet über eine angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des hessischen Staatsgerichtshof über die Studiengebühren. Bevor ich mich über den Rest des Artikels auslasse, zitiere ich hier mal den interessanten Absatz:

Als Modellfall soll ein BverfG[sic]-Urteil aus dem Jahr 1957 dienen. Damals hatte das höchste deutsche Gericht ein Urteil des Staatsgerichtshofes Bremen zwar nicht kassiert, allerdings in der Begründung festgestellt: Entscheidungen von Landesverfassungsgerichten können grundsätzlich mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht angefochten werden, wenn sie die Rechte von Bürgern verletzen.

Tatsächlich hat das BVerfG in einem Beschluss vom 14. Mai 1957 (BVerfGE 6, 445 [447]) ausgeführt:

Nach § 90 BVerfGG kann jedermann Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht einlegen mit der Behauptung, in einem der in § 90 genannten Rechte durch die öffentliche Gewalt verletzt zu sein. Zur öffentlichen Gewalt im Sinne dieser Vorschrift gehören auch die Verfassungsgerichte der Lander. Ihre Entscheidungen können demnach grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden.

In einem weiteren Beschluss vom 3. Oktober 1961 (BVerfGE 13, 132 [140]) wurde dies bestätigt, und die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bayrischen Verfassungsgerichtshos zugelassen:

Denn zur „öffentlichen Gewalt“ im Sinn von § 90 BVerfGG gehören auch die Verfassungsgerichte der Länder, deren Entscheidungen demnach grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht angefochten werden können (BVerfGE 6, 445 [447]).

Allerdings sind die Hürden für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen von Landesverfassunsgerichten sehr hoch. In einer Entscheidung vom 24. März 1982 (BVerfGE 60, 175 [208]) führt das BVerfG aus:

Der Staatsgerichtshof hat die Zurückweisung der Beschwerde gegen den Beschluß der Landesregierung damit begründet, daß der dem Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens zugrunde liegende Gesetzentwurf den Bestimmungen der Verfassung des Landes Hessen nicht entspricht. Diese dem Staatsgerichtshof als Landesverfassungsgericht vorbehaltene Feststellung prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nach. Es ist keine zweite Instanz über den Landesverfassungsgerichten, die befugt wäre, deren Urteile in vollem Umfang zu überprüfen (BVerfGE 6, 445 [449])

Es würde also wohl sehr schwierig werden, das Urteil des Staatsgerichtshofs anzugreifen, man müsste den Richtern wohl schon Wilkür vorwerfen. (Was allerdings die unterlegenen Richter fast getan haben.) Ich hoffe mal, dass das von den Vertretern der Bürger-“Verfassungsklage“ getan wird, und im Zweifel ein Student, der die Gebühren bezahlen musste, Verfassungsbeschwerde erhebt. Von SPD und Grünen, die ja auch gegen das Gesetz vor dem Staatsgerichtshof geklagt hatten, kann man wohl kaum Unterstützung erwarten, denn die hätten es ja selbst in der Hand gehabt, nicht nur die Studiengebühren abzuschaffen, sondern auch das Geld wieder zurückzuzahlen.

Und nun zum Rest des Spiegel-Online Artikels: Der dreht sich eigentlich hauptsächlich um den  Beschwerdeführer, einen „Geschäftemacher“, der verschiedenen Unternehmungen in Frankfurt betreibt, und auch schon Ärger mit der Staatsanwaltschaft hatte. Mehrmals stellte Spiegel-Online die naheliegende Vermutung auf:

Ernsthaftes Anliegen oder nur der PR-Gag eines Trittbrettfahrers, damit die Geschäfte mit … besser laufen?

Falls es ein PR-Gag ist, hat es schonmal sehr gut funktioniert, den Spiegel-Online berichtet detailliert mit vollem Namen des Mannes, verschiedenen Fotos, einigen seiner Unternehmungen, und Bildern von seinen Internet-Seiten. Die beste Werbung also, die man sich vorstellen kann. (In einem kurzen Absatz wird zwar auch auf Auseinandersetzungen mit der Staatsanwaltschaft hingewiesen, aber das tut dem insgesamt sehr positiven Bild keinen Abbruch.) Im letzten Absatz wird von Spiegel-Online übrigends noch erwähnt

Zudem ist gar nicht sicher, ob Karlsruhe die Beschwerde überhaupt annimmt. Wer sich beschweren wolle, müsse selbst betroffen sein, sagte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE.

Ziemlich sicher scheint hingegen, dass das BVerfG die Beschwerde nicht annehmen wird, denn der Beschwerdeführer hat überhaupt keine Studiengebühren bezahlt, und wird auch in Hessen keine bezahlen müssen. Also ist er gerade nicht „selbst betroffen“. Aber das Spiegel-Online da selbst drauf kommt, dass kann man ja nicht erwarten, die waren ja damit beschäftigt sich detailliert mit den Internet-Seiten des „Geschäftsmanns“ zu beschäftigen, und wahrscheinlich schon selbst das eine oder andere zu bestellen…

Ist heute eigentlich wirklich nichts passiert…

…oder kann das ZDF einfach nur kein Nachrichtenmagazin produzieren? Das – wegen der Fußballübertrag- auf ca. 10 Minuten verkürzte „heute journal“ hatte heute Abend folgenden Inhalt (Zeiten geschätzt): Fünf Minuten über die deutsche Fußballnationalmannschaft (schon genial, wenn man eine Fußballsendung durch eine Nachrichtensendung unterbricht, in der es hauptsächlich um Fußball geht), zwei Minuten über die gefühlte fünfhundertste Studie über die Strahlung von Handys, zwei Minuten über die Wahlkampfrede des Bundespräsidenten, die keine Wahlkampfrede war, und in der er sagt man solle „nicht … zurücktreten“(?),* eine halbe Minute tatsächlich Nachrichten und eine halbe Minute Wetter (davon 20 Sekunden Werbung).

*Nachtrag: Hat er anscheinend doch nicht gesagt, ich hatte ihn da wohl nur akustisch falsch verstanden.

Studiengebühren in Hessen abgeschafft

Heute hat die linke Mehrheit in Hessen die Studiengebühren abgeschafft. Kaum zu glauben, aber es scheint ihnen jetzt tatsächlich gelungen zu sein. Der entscheidende Änderungsantrag, der heute Bestandteil des Gesetzes wurde, lautet:

In Art. 1 wird als Nr. 3 angefügt:

„3. § 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Der Studienbeitrag nach diesem Gesetz wird erstmals für das
Wintersemester 2007/2008 und letztmals für das Sommersemester
2008 erhoben.“"

Dieser Satz fehlte noch im Gesetz, wie es vor zwei Wochen im Landtag verabschiedet wurde. Es ist wirklich kaum zu glauben, dass keiner der Parlamentarier der Mehrheitsfraktionen das Gesetz, das ganze zwei – eigentlich nur zur Hälfte bedruckte – Seiten umfasst, mal gelesen hat, um festzustellen, dass der entscheidende Satz fehlt. Was soll man eigentlich als Bürger denken, wenn die Parlamentarier, die ja das Volk vertreten sollen, so schlampig arbeiten? Ich würde mich schämen! Und man braucht sich auch nicht zu wundern, wenn die Wahlbeteiligung bei der nächsten Wahl in Hessen noch geringer ausfällt!

Seis drum, die Studiengebühren in Hessen sind jetzt Geschichte. Zumindest vorläufig, denn nach der Meinung der Mehrheit der Richter des Staatsgerichtshofs sind sie ja mit der hessischen Verfassung vereinbar. (In der Frankfurter Rundschau ist heute übrigends ein Ausschnitt aus dem Minderheitenvotum der anderen Richter des Staatsgerichtshofs zu lesen.) Wert anzumerken ist noch, dass in Hessen – anders als in vielen anderen, teils auch SPD-regierten Bundesländern – nun auch keine Langzeit- und Zweitstudiengebühren mehr entrichtet werden müssen. Außerdem interessant: Ein von SPD und Grünen in den Gesetzentwurf ursprünglich miteingebautes System von Beratunsmaßnahmen für Studierende hatte die Ausschussberatungen nicht überstanden – weil ein Zusammenschluss von CDU, FDP und Linke (!?) eine Änderung durchbrachte

Wo wir gerade bei peinlich sind…

Nicht nur ein bisschen peinlich finde ich es, dass die ARD den Zuschauern den ganzen Abend über vorenthält, dass es noch ein zweites Spiel gibt, und so zum Beispiel darauf verzichtet, in der Halbzeit den Zwischenstand zu sagen, oder mal das Tor kurz zu zeigen. Natürlich war das Spiel fast unbedeutend, aber man hätte dem Spiel am gesamten Abend schon ein bisschen mehr als zwei Minuten widmen können, statt stundenlang nur über den grandiosen Sieg der Deutschen zu jubeln.

Das ZDF hat das gestern zumindest ein bisschen besser gemacht, In der ersten Halbzeit (warum auch immer in der zweiten nicht mehr) wurde der Spielstand eingeblendet, in der zweiten Halbzeit wurde das erste Tor gezeigt, beim zweiten mit Augenmaß entschieden es nur zu erwähen. Morgen kann das betrachten der beiden Parallelspiele ja richtig spannend werden, hoffen wir das Beste!

Ist das nicht ein kleines bisschen peinlich?

Natürlich darf man sich freuen, wenn Deutschland das Viertelfinale der Europameisterschaft erreicht. Natürlich darf man sich über einen Sieg im letzten Gruppenspiel freuen. Aber ist es nicht ein kleines bisschen peinlich, wenn fünf Minuten nach einem 1:0-Erfolg über den Weltranglistenzweiundneunzigsten Österreich Hupkonzerte stattfinden, Innenstadttunnels gesperrt werden und der Öffentliche Nahverkehr fast zu erliegen kommt?

Ich glaube ja. Wir haben gewonnen, wir sind weiter, wir dürfen uns freuen. Aber das haben wir nicht nötig, das sollten wir uns für den Titel oder wenigstens für den Finaleinzug nach einem großen Sieg aufheben.

Italien hat gute Chancen

Natürlich fiebern alle (deutschen) Fußballfans (Oder sollte man eher „Fußballfans“ statt „deutschen“ in Klammern setzen? Klappt aber nicht so gut, blöde Großschreibung im Deutschen.) auf das Spiel heute Abend hin und wissen: Bei einem Sieg oder einem Unentschieden sind „wir“ weiter, bei einer Niederlage draußen. Es sei aber hier schonmal ein Blick auf den morgigen letzten Spieltag der Gruppe C geworfen, der eine wesentlich kompliziertere interessantere Konstellation verspricht.

Fest steht, wie jedem bekannt sein sollte, dass die Niederlande, die beide Finalisten der WM mit drei Toren Differenz besiegen konnten, Gruppensieger sind und im Viertelfinale stehen. Die Hoffnung der Rumänen könnte darin bestehen, dass die Niederländer – ähnlich wie die Portugiesen gestern- nur mit einer B-Elf und halber Kraft spielen, so dass die Rumänen es schaffen sich mit einem Sieg den zweiten Platz in der Gruppe zu sichern. Geht man allerdings davon aus, dass Holland sich wieder so stark präsentiert wie in den beiden anderen Spielen, hat Italien die besten Chancen, denn bei einer Niederlage Rumäniens würde dem Weltmeister ein 1:1 reichen, um mit ganzen zwei Punkten und einer Tordifferenz von minus drei ins Viertelfinale einzuziehen. Die Möglichkeiten im Einzelnen:

  1. Rumänien gewinnt gegen die Niederlande. Das ist einfach: Die Rumänen sind weiter.
  2. Rumänien und die Niederlande trennen sich unentschieden. Auch dann ist die Situation recht klar: Der Sieger des Spiels Italien Frankreich ist weiter, bei einem Unentschieden hingegen Rumänien.
  3. Rumänien verliert gegen die Niederlande. Da wird es etwas komplizierter: Findet das Spiel Italien – Frankreich einen Sieger, ist dieser im Viertelfinale. Bei einem Unentschieden haben dann alle drei Teams zwei Punkte. Somit zählt der direkte Vergleich zwischen den drei Mannschaften, so dass bei einem nicht-torlosen Unentschieden Italien aufgrund der höheren Anzahl erzielter Tore das Viertelfinale erreichen würde. Endet die Partie jedoch torlos, wären Rumänien und Italien auch in diesem Vergleich genau gleich, und die Tordifferenz (und anschließend die Anzahl geschossener Tore) gäben den Ausschlag. Rumänien reicht dann also eine Niederlage mit höchsten zwei Toren Unterschied oder eine Niederlage mit drei Toren Unterschied, wenn sie selbst mindestens ein Tor schießen. Bei einer höheren Niederlage ist Italien weiter. Bleibt noch der Fall, dass Rumänien – bei einem 0:0 zwischen Frankreich und Italien – mit 0:3 gegen die Niederlande verliert. Dann sind Rumänien und Italien in allen Wertungen, die sich aus den Gruppenspielen der EM ergeben können, genau gleich. Laut Reglement gibt dann der UEFA-Koeffizient Ausschlag, bei dem Italien mit 2,364 knapp vor Rumänien mit 2,25 liegt.

Hoffen wir, dass diese spannende Konstellation nicht dadurch zunichte gemacht wird, dass die Holländer den Rumänen fast quasi kampflos den Sieg überlassen.

„Was, wenn Bush mit dem Irak-Krieg richtig lag?“

schreibt Hannes Stein heute in der „Welt“. Er schließt seinen genialen Erguss mit den Worten:

Vielleicht wird man in fünfzig Jahren sagen, [...] . Vielleicht wird man aber auch sagen, dass George W. Bush ein Harry S. Truman war: ein unterschätzter Staatsmann, der im entscheidenden Moment die Weichen richtig gestellt hat. Who knows?

Mal abgesehen von dem grandiosen Stilmittel, die Frage auf Englisch zu stellen (Das ist doch die Sprache, die Bush spricht oder?), würden wohl mehrere Milliarden Menschen behaupten, zumindest die zu wissen, dass die letzte Alternative nicht zutrifft.

Der Benzinpreis und die EM

Im Moment wird ja viel davon geredet, dass der Benzinpreis zu hoch sei. Meines Erachtens ist er das keinesfalls. Neben dem positiven Effekt, dass langsam die Leute wirklich über Alternativen zum Auto nachdenken, habe ich da aber noch ein ganz anderes Argument: Wenn jeden Abend stundenlang sinnlol mehrere Tankschiffladungen Benzin in die europäische Luft geblasen werden, nur weil in Österreich oder der Schweiz, wieder mal zweiundzwanzig Männer über einen Rasen gelaufen sind, dann hat der Benzinpreis die Schmerzgrenze ja wohl noch lange nicht erreicht!

p.s.: Ich freue mich schon auf das stundenlange Hupkonzert heute Abend, falls der dreifache Welt- und dreifache Europameister Deutschland es tatsächlich schaffen sollte, gegen Österreich, dass in der Fifa-Weltrangliste direkt zwischen Mozambik und Thailand auf dem 92. Platz liegt, zu gewinnen…

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